Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
BOS Objektservice e.U.
Suljo Bureic
Am Garnmarkt 6840
6840 Götzis
Österreich
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen der Firma Bodensee Objektservice, insbesondere im Bereich Hausmeisterservice, Gebäudereinigung, Objektbetreuung sowie Außenanlagenpflege.
- Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung oder durch tatsächliche Durchführung der Leistung zustande.
- Leistungsumfang
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden. Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert verrechnet.
- Preise
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro. Bei Kleinunternehmerregelung gemäß §6 Abs.1 Z27 UStG wird keine Umsatzsteuer verrechnet.
- Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Mahngebühren sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen.
- Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Zugänge vorhanden sind. Verzögerungen durch fehlende Zugänge gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
- Haftung
Bodensee Objektservice haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden, im Rahmen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
Für normale Abnutzung, versteckte Mängel oder bereits bestehende Schäden wird keine Haftung übernommen.
- Terminvereinbarungen
Vereinbarte Termine sind vom Kunden einzuhalten. Sollte ein Termin kurzfristig abgesagt werden, behalten wir uns vor, entstandene Aufwände zu verrechnen.
- Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Firmensitz.
- Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.